Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
High5event – Bubble Soccer
Stand 09.06.2021
1) Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages, betreffend Bubble Soccer, der zwischen High5Event (nachfolgend als Vermieter beschrieben) und einem Kunden (nachfolgenden als Mieter beschrieben) abgeschlossen wird.
Aufträge können schriftlich per Post oder per E-Mail vereinbart werden. Der Vertrag kommt ausschließlich nach schriftlicher Auftragsbestätigung per Mail oder Post zu Stande. Die Auftragsbestätigung beinhaltet die bis dahin getroffene Vereinbarungen.
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von allen Parteien, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Mündliche Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten.
2) Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
3) Dem Mieter sind Art, Aussehen und Betrieb der Sportgeräte bekannt. Auf den Vorbehalt, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware oder Dienstleistung eine in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen oder ganz von der Leistungserbringung abzusehen, weisen wir hin.
4) Die Spielgeräte dürfen nur von gesunden und nüchternen Personen benutzt werden. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Bei nicht Einhaltung der Regeln und AGB ist der Vermieter berechtigt die Veranstaltung abzubrechen.
5) Die Benutzung der Geräte ist in jedem Fall auf eigene Gefahr.
6) Jeder Teilnehmer muss Kranken- und Haftpflichtversichert sein, eine Mischung der Teilnehmer mit Kindern/ Jugendlichen und mit Erwachsenen Personen ist nicht zu empfehlen. Für Personen/ oder Sachschäden wird von Seiten des Vermieters keine Haftung übernommen. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
7) Der Mieter übernimmt am Ort der Veranstaltung, sofern dieser nicht direkt durch den Vermieter angemietet wurde, die Haftung in Bezug auf Feuer-, Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl.
8) Der Mieter verpflichtet sich, dass der Vermieter Bild-& Filmaufnahmen machen kann und für eigene Zwecke unentgeltlich nutzen darf. Die Teilnehmer verzichten auf das Urheberrecht und stimmen einer möglichen Veröffentlichung ohne vorherige Genehmigung zu.
9) Bei Außenveranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko. Ob die Mietgeräte bei fraglichen Wetterbedingungen einsetzbar sind ( z.B. aufziehendes Gewitter), entscheidet vor Ort der Vermieter nach Rücksprache mit dem Veranstalter. Sollte kein Betreuerteam vor Ort sein, haftet der Veranstalter für eventuelle Schäden am Mietprodukt. Bei Abendveranstaltungen hat der Mieter für ausreichend Beleuchtung zu sorgen. Stornierung, sowie Preisnachlass aufgrund von wetterbedingten Einschränkungen bei Freiluft Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Wir empfehlen bei fraglichen Wetterbedingungen eine Ausweichmöglichkeit, beispielsweise eine Halle, im Vorfeld bei der Planung zu berücksichtigen.
10) Es ist nicht Sache des Vermieters, die Bubbles zu reinigen. Bei Vermietungen mit einem Betreuer, muss diesem ein Team zugeteilt werden, welche sich um die Reinigung der Bubbles kümmert. Werden die Bubbles abgeholt müssen diese im sauberen Zustand wieder zurückgebracht werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter die vereinbarte Kaution einbehalten.
11) Entstehen Schäden an der Mietsache, behält sich der Vermieter vor die Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
12) Der Mieter garantiert eine kostenfreie Abstellfläche für die Transportfahrzeuge. Falls erforderlich, stellt der Mieter Einfahrt und Parkscheine zur Verfügung. Diese werden vorab an den Veranstalter geschickt. Das Veranstaltungsgelände muss zum vereinbarten Termin für die Transportfahrzeuge frei zugängig sein.
13) Der Mieter verpflichtet sich dazu, das Spielfeld sauber zu halten und eventuelle spitze Gegenstände (Scherben, Steine etc.) vor Veranstaltungsbeginn zu entfernen.
14) Für eventuelle Genehmigungen von Behörden, GEMA etc. sorgt der Mieter.
15) Der Mieter verpflichtet sich, Stillschweigen gegenüber Dritten bzgl. der gesamten Vereinbarung zu bewahren.
16) Die Angebote vom Vermieter sind- sofern nichts anderes vereinbart- stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Erfüllt der Vermieter ein verbindliches erklärtes Angebot nicht, ist er gegenüber dem Mieter nur zum Schadensersatz in maximaler Höhe einer eventuell bereits für diesen Vertrag geleisteten Vorauszahlung des Mieters verpflichtet.
Weitere Schadensersatzforderungen (z.B. Geschäftsschädigung, Verdienstausfall,…) des Mieters oder Dritte sind grundsätzlich ausgeschlossen.
17) Die Reservierungsgebühr in Höhe von 50,- € muss direkt nach Vertragsabschluss beglichen werden.
18) Der Rechnungsbetrag ist zahlbar vor Veranstaltungsbeginn.
19) Der Mieter kann die gebuchte Veranstaltung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich stornieren. Die Reservierungsgebühr wird nicht mehr zurückerstattet.
Bei einer späteren Stornierung gelten folgende Stornogebühren:
Nach Ablauf der Stornierungsfrist (7Tage), bis 24 Stunden, wird eine Stornogebühr von 50 % des Angebots-/Rechnungsbetrages erhoben. Wird die Veranstaltung vor Ort abgesagt, wird
eine Stornogebühr von 75 % des Angebots-/Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Lieferung per Post oder per Abholung muss der gesamte Angebots-/Rechnungsbetrag bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltung per Vorkasse bezahlt werden, ansonsten ist eine Bereitstellung des Mietgegenstandes ausgeschlossen.
20) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
21) Es gilt ausschließlich des deutschen Rechts. Gerichtsstand für alle Parteien ist der Geschäftssitz des Veranstalters.
Anbieter:
High5Event
Im Engele 3
72351 Geislingen
high5event@outlook.de
www.high5event.de
